PsyPsychologische Praxis Kollmann

Telefon: +43 463 598888
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Hilfestellung:

  • Sie fühlen sich niedergeschlagen und hilflos, haben keinen Antrieb mehr, etwas zu tun.
  • Sie haben das Gefühl, dass Sie mit sich selbst nicht mehr zurechtkommen.
  • Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin, und es scheint, als ob es keinen Ausweg aus dem Konflikt gibt.
  • Häufig kommt es vor, dass Sie den Eindruck haben, ohne Alkohol / Medikamente / Drogen mit sich selbst / mit Ihren Problemen nicht mehr klarkommen zu können.
  • Ihr Kind macht Ihnen Sorgen, weil es plötzlich in der Schule unkonzentriert ist, sich zurückzieht, wenig Kontakt mit den anderen Kindern hat.
  • Sie leben in Scheidung, möchten aber entsprechende Vorkehrungen treffen, dass Ihr Kind so wenig wie möglich unter dem Konflikt auf der Partnerebene leiden muss.
  • Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin hat Ihnen empfohlen, aufgrund Ihrer Probleme eine psychologische Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.

In vielen Situationen, die mit den oben angeführten vergleichbar sind, kann ich Ihnen kompetente psychologische Hilfestellung anbieten. Art und Umfang der Hilfestellung ist von der jeweiligen Problemsituation abhängig und kann jeweils nur individuell vereinbart werden.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Klinisch-psychologische Diagnostik:

Abklären von Problemstellungen im Leistungsbereich, im Persönlich­keitsbereich, bei psychischen Konflikten, bei psycho­somatischen Symptomen, bei neuropsychologischen Frage­stellungen u.ä.m.

Adressaten: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Die Diagnostik stellt bei Vorliegen einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose und nach Zuweisung durch einen Arzt / eine Ärztin oder einen Psychotherapeuten / eine Psychotherapeutin eine Kassenleistung dar und wird über die jeweilige Krankenkasse abge­rechnet.

Direkte Zuweisungen sind durch niedergelassene Kinderfachärzte, Internisten, Neurologen oder Psychiater bzw. durch Psychothera­peuten (jeweils mit Kassenvertrag) möglich. Zuweisungen können auch durch alle anderen niedergelassenen Ärzte oder Nicht-Vertrags­ärzte und durch Psychotherapeuten ohne Kassenvertrag erfolgen, das Einholen einer chefärztlichen Genehmigung ist mittlerweile für Zuweisun­gen zu VertragspsychologInnen nicht mehr erforderlich.

Bei allen Zuweisungen muss auf dem Zuweisungsschein vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird, und auch eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 muss vom Zuweiser angegeben werden.

Ein Zuweisungsformular für ÄrztInnen oder PsychotherapeutInnen ohne Kassenvertrag steht hier als ausfüllbarer PDF-File zum Down­load zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2019 besteht auch die Möglichkeit einer direkten elektronischen Zuweisung zur psychologischen Diagnostik im eCard-System, Sie erhalten in diesem Fall vom Zuweiser einen 6-stelligen Code ("eKOS-Code"), und die "Papierüberweisung" ist nicht mehr erforderlich. Allerdings machen erstaunlicherweise bis dato nur sehr wenige Zuweisende von dieser papier- und ressourcenschonenden Möglichkeit Gebrauch, obwohl damit der Zuweisungsprozess deutich vereinfacht werden könnte.

  • Sachverständigen-Tätigkeiten:
  1. Erstellen von Expertisen und Gutachten im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

    Die Auftragserteilung, Terminvereinbarung und Abrechnung erfolgt je nach Auftragsumfang direkt über die PVA. Die Durch­führung der Untersuchung erfolgt nach Terminvergabe durch die PVA in meiner Praxis.


Leistungsangebot:

  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Erstellen von Gutachten und Stel­lung­nahmen
  • Psychologische Beratung

Einleitende Fragebeantwortungen und Hilfe­stel­lungen sind auf Wunsch auch online (per eMail) möglich...

Anfragen können Sie per Mail direkt an gk@praxis-kollmann.at richten. Ein­gehende eMails werden im Regel­fall inner­halb von 24 Stunden beant­wortet.

Terminvereinbarungen:

Termine können ausschließlich telefonisch vereinbart werden. Bei Nichterreichbarkeit bitte einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer am Anrufbeantworter hinter­lassen, Sie werden auf Wunsch verlässlich (im Regelfall noch am gleichen Tag) zurück­gerufen

Zuweisungsformular:

Zuweisungsformular für WahlärztInnen
und PsychotherapeutInnen

Zuweisungsformular

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